Heizkostenabrechnungen - Jobcenter übernehmen Kosten bei finanziellen Schwierigkeiten
„Mieter, deren finanzielles Limit durch hohe Nachforderungen der Energieversorger bei den Heizkostenabrechnungen überschritten wird, können eine Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen. Sie erhalten dann Bürgergeld für den Monat der finanziellen Überlastung“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Mit der einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten für Mieter abgefedert werden. Wichtig ist dabei, dass der Antrag in dem Monat gestellt wird, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind. Bis Ende 2023 hatten Mieter dafür noch drei Monate Zeit - das ist ab diesem Jahr mit der kürzeren monatlichen Frist anders. (Quelle: GdV, Wi Ausgabe 09/24)
Hierzu ist eine vollständige Antragstellung erforderlich. Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Dazu gehört beispielsweise das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (in der Regel die Familie bzw. die Mitglieder der Wohngemeinschaft) in dem Monat. Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro. Liegt das Vermögen höher, liegt kein Anspruch auf Bürgergeld vor. Über die Internetseite www.jobcenter.digital haben Sie die Möglichkeit auch online einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.