Achtung! Liegt keine Störung in oben genanntem Sinne vor, darf der Havariedienst nicht in Anspruch genommen werden.
Sollte der Mieter dennoch den Havariedienst beauftragen, hat dieser die anfallenden Kosten zu übernehmen.
Achtung! Liegt keine Störung in oben genanntem Sinne vor, darf der Havariedienst nicht in Anspruch genommen werden.
Sollte der Mieter dennoch den Havariedienst beauftragen, hat dieser die anfallenden Kosten zu übernehmen.
Der Erste-Hilfe-Kurs ist schon etwas länger her? Sehen Sie, was wichtig ist.
Wie Sie sich im Falle des Falles verhalten sollten.
Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie jederzeit bei uns anrufen. Ihr erster Ansprechpartner ist Ihr Mietbetreuer vor Ort. Meist kann er sofort weiterhelfen. Ist Ihr Mietbetreuer telefonisch nicht erreichbar, versuchen Sie es bitte in der Zentrale oder über die Bereitschaftsnummer.
Bitte kontaktieren Sie im Schadensfall immer zuerst die Wohnungsgenossenschaft.
Tel.: 0 36 71 57 50-10
Fax: 0 36 71 57 50-49
Geschäftszeiten:
Montag: | 7.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 7.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch: | 7.30 - 17.00 Uhr |
Donnerstag: | 7.30 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 7.30 - 12.00 Uhr |
Sprechzeiten:
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr.
Zusätzliche Termine können telefonisch vereinbart werden.
Der Unterschied zur Havarie, der Kosten sparen kann. Bagatellstörungen sind Beeinträchtigungen im Haushalt von geringer Bedeutung.