Die Satzung einer Genossenschaft kann man als „das Grundgesetz“ einer solchen Unternehmensform bezeichnen. Sie wirkt als innere Verfassung. Ebenso komplettiert sie die Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und bestimmt die individuelle Struktur.
In ihr werden die Ziele einer Genossenschaft festgelegt, soweit diese gesetzeskonform sind. Die Satzung ist in jedem Fall maßgebend für Vorstand, Aufsichtsrat und jeden gewählten Vertreter (Organe) und gibt Aufschluss über deren Aufgaben, Rechte und Pflichten.
Des Weiteren regelt die Satzung die Bedingungen der Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Sie wird von der Generalversammlung beschlossen und jedem unserer Genossenschaftsmitglieder ausgehändigt.