Aus stets wiederkehrendem und leider topaktuellem Anlass müssen wir einmal mehr darauf hinweisen, dass die Anwesenheit der Bewohner beim Wechsel von Zählern und Messgeräten nach Ablauf der Eichfrist unbedingt notwendig ist. Die Funktionsüberprüfung der Rauchwarnmelder durch Mitarbeiter des Messdienstes findet in Ihren Wohnungen auch jährlich statt. Hierzu wird sich immer rechtzeitig per Aushang angekündigt.
Dies wird von einigen Mitgliedern nach wie vor nicht bedacht. Je nach Zähler ist der Austausch gegen ein neues Gerät nach 5 oder 10 Jahren erforderlich. Seitens der Wohnungsnutzer besteht eine Duldungspflicht, dass gesetzliche Vorgaben fristgemäß umgesetzt werden können. Wir bitten Sie dringend die Aushänge der Messdienste zu beachten und bei eventuell notwendigen Terminverschiebungen die Mitarbeiter der Firmen rechtzeitig zu informieren. Telefonnummern/ Erreichbarkeiten sind auf den Aushängen deutlich aufgeführt. Falls ein dritter Termin zu Montage oder Austausch anfällt, werden die Kosten hierfür zuzüglich einer Verwaltungspauschale an den entsprechenden Nutzer weiterberechnet.
Das Auslesen der modernen funkfähigen Wasserzähler und Heizkostenverteiler erfordert ausdrücklich keinen Zugang zu einzelnen Wohnungen.